Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Museumsherberge Glashütte
betrieben
durch den Förderverein Museumsherberge Glashütte e.V.
1. Geltungsbereich
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beherbergungsverträge
der
Museumsherberge Glashütte
Alle
Vereinbarungen zwischen der Museumsherberge Glashütte und dem anderen
Vertragspartner werden schriftlich niedergelegt oder mündlich vereinbart.
Die Schriftform liegt auch vor, wenn über Email der Schriftverkehr
erfolgt ist.
Buchungen erfolgen über Angebot und Annahme.
Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners finden keine Anwendung.
2.
Allgemeiner Teil
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Brandenburg.
Unsere
Preise sind freibleibend und unverbindlich.
Für
Schlechterfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen durch uns
einschließlich der Fälle des Unvermögens, Unmöglichkeit
oder Verzug, leisten wir
Schadensersatz nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
Unsere
eventuelle Haftung beschränkt sich auf 10% des Wertes des jeweils
betreffenden
Teils unserer Leistung.
Gegen unsere Zahlungsansprüche kann mit Gegenforderungen nur aufgerechnet
werden, wenn die Gegenforderung von uns zugestanden oder rechtskräftig
festgestellt worden ist.
Der Gastaufnahmevertrag ( Mietvertrag ) ist abgeschlossen, sobald das
Zimmer
bestellt, zugesagt oder bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages ( Mietvertrag ) verpflichtet die Vertragspartner
zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen
worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Optionen
sind für beide
Partner verbindlich.
3.
Rechnung
Die
Rechnung über den bestellten Zeitraum und die bestellten Leistungen
wird vor
Anreise gestellt und ist vom Gast bis zum oder am Anreisetag zu begleichen.
Abweichungen von dieser Regelung können vereinbart werden.
4.
Zeiten
An- und Abreisezeiten werden individuell vereinbart
5.
Stornierung/Kosten für Gruppenreisen
Da
Gruppenreisen langfristiger Planung bedürfen, betragen die Stornokosten
ab 3
Monate vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises es seie denn es wurde etwas
anderes
vor Stornierung schriftlich vereinbart.
6.
Es gilt die Hausordnung
7.
Haftung
Der Gast oder Besucher trägt das alleinige Haftungsrisiko für
Gegenstände oder
Materialien die er in allgemein zugänglichen Räumen der Pension
hinterlassen hat.
Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich
um
persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt
der Nutzung
des Zimmers effektiv benötigt. Für Wertgegenstände, Schmuck,
Bargeld usw. wird
keinerlei Haftung übernommen.
Verursacht der Gast einen Schaden im Zimmer oder im Bereich der
Museumsherberge Glashütte oder wird der Museumsherberge Glashütte
anderweitig durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Schaden zugefügt,
so
haftet dieser für die Beseitigung bzw. kommt für die Kosten
der
Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf
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